Re: Ausbildung zur Reittherapeutin als Krankenschwester ?


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Abgeschickt von ralf am 01 September, 2003 um 23:51:18

Antwort auf: Ausbildung zur Reittherapeutin als Krankenschwester ? von Brigitte am 01 September, 2003 um 13:21:19:

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten
Der Lehrgang zum Heilpädagogischen Voltigieren/Reiten (HPV/R) gliedert sich in 3 Kursabschnitte:
1. Informationswochenende, 2. Grundkurs und 3. Abschlußkurs mit Prüfung

2. Grundkurs
1. Das Gesuch um Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung sind an das DKThR zu richten
2. Voraussetzungen für die Zulassung sind:

2.1 Berufliche Zulassungsvoraussetzung
Nachweis einer pädagogischen oder psychologischen Berufsausbildung (z.B. Lehrer, Sonder-, Heil-, Sport- oder Sozialpädagoge, Sozialarbeiter, Erzieher, Psychologe) mit Kenntnis entsprechender heilpädagogischer Methoden und praktischer Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen.

Angehörige nicht einschlägig pädagogischer/psychologischer Berufsbilder (z.B. Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Krankenschwestern mit der Zusatzausbildung in der Psychiatrie), können vom DKThR-Arbeitskreis Heilpädagogisches Voltigieren/Reiten als Gasthörer zum Grundkurs zugelassen bzw. abgelehnt werden. Die Entscheidung zur Zulassung zur Abschlußkursprüfung trifft per Vorprüfung eine Kommission des DKThR. Die Reisekosten trägt der Bewerber. Prüfungsgrundlage ist die praktische Arbeit des Kandidaten vor Ort.

Reiterliche Zulassungsvoraussetzung für das Heilpädagogische Voltigieren:
Nachweis einer bestandenen Ausbilderqualifikation; als Mindestvoraussetzung Trainer C Voltigieren (gemäß APO 2000); die vor 2000 erworbenen Qualifikationen zum Voltigierwart, Fachübungsleiter Voltigieren, Voltigierlehrer werden auch weiterhin anerkannt

Reiterliche Zulassungsvoraussetzung für das Heilpädagogische Reiten:
Nachweis einer bestandenen Ausbilderqualifikation; als Mindestvoraussetzung Trainer C Reiten (gemäß APO 2000); die vor 2000 erworbenen Qualifikationen zum Fachübungsleiter Reiten, Reitwart, (Amateur-) Reitlehrer, Bereiter FN oder Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten, Berufsreitlehrer (FN) oder Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung werden auch weiterhin anerkannt.
Ebenfalls anerkannt werden: Trainer C oder B Island-, Pferde- Zucht- Verband (IPZV) oder Trainer C Westernreiten (EWU)


Der Förderkeis für Therapeutisches Reiten e.V
bietet eine Zusatzausbildung für Heilpädagogisches Arbeiten mit dem Pferd/ Heilpädagogisches Reiten und die dafür notwendige Basisausbildung zur Reittherapeutischen Assistentin und zum Reittherapeutischen Assistenten an.
Reittherapeutische Assistentin/Reittherapeutischer Assistent (RTA)
Aufgaben:

Voraussetzung:
Im reiterlichen Bereich Nachweis einer der folgenden Qualifikationen:
* FN: Deutsches Reitabzeichen Kl. III (Bronze), * IPZV: Jugend-, Wander-, oder Reitabzeichen, * VFD: Geländerittführer oder Wanderrittführer, * TREKKING: Trekkingführer, * Western: Reitabzeichen Bronze

Keine berufsspezifische Qualifikation, jedoch Erfahrung im psychosozialen/ pädagogischen Tätigkeitfeld sinnvoll.

Aufbaustufe Reittherapeut/in mit Schwerpunktbereich Heilpädagogisches Arbeiten mit dem Pferd/Heilpädagogisches Reiten

Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre, Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Reittherapeutischen Assistenten/in
Praktikum in einem von der Kursleitung anerkannten Betrieb, Erste Hilfe Kurs
Abgeschlossene pädagogische oder psychologische Berufsausbildung Abschluß der Übungsleiterebene bei einem der anerkannten Vereinigungen (VFD, FN, IPZV, Western, ETCD...)
Bei langjähriger, praktischer Erfahrung im pädagogischen Bereich ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist die Aufbaustufe als Weiterbildung mit 80 Stunden Praktikum verteilt auf 2 Betriebe möglich. In Einzelfällen wird über eine Zulassung zur Prüfung im letzten Seminar von allen Kursleiter/innen entschieden.




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